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   OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16   

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OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16 (https://dejure.org/2017,70452)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.09.2017 - 14 U 1371/16 (https://dejure.org/2017,70452)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. September 2017 - 14 U 1371/16 (https://dejure.org/2017,70452)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf 

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Dem lässt sich nicht mit der Klägerin entgegenhalten, das OLG Frankfurt (WRP 2008, 1272) habe eine solche Antragsfassung nicht beanstandet.

    Seite22 aus denen sich die Unlauterkeit des Vorfalls ergibt und zugleich auf diesen Verletzungsfall im Antrag abgestellt wurde (OLG Frankfurt, WRP 2008, 1272, Rn. 25).

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Auch die dritte Ausnahme, die in demselben Konditionalsatz anschließend aufgeführt wird, ist deshalb nicht wie beantragt mit "und" kumulativ, sondern mit "oder" alternativ zu verknüpfen (wie etwa auch als zweite Alternative nach der vergleichbaren Einleitung "wenn nicht" im Fall BGH GRUR 2010, 939 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).

    Für das Vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung ist maßgeblich, ob im Einzelfall der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 21 - Telefonwerbung für Individualverträge; BGH, GRUR 2010, 939 Rn. 21 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; Köhler/Bornkamm/Köhler, § 7 Rn. 163).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Erforderlich ist hierfür, dass aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden am Anruf durch den Anrufer vermutet werden kann (BGH, GRUR 2001, 1181, 1183 - Telefonwerbung für Blindenwaren; BGH, GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Zu fragen ist also, ob ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf nach Art und Inhalt rechtfertigen könnte (BGH, GRUR 2001, 1181, 1183 - Telefonwerbung für Blindenwaren).

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Erforderlich ist hierfür, dass aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden am Anruf durch den Anrufer vermutet werden kann (BGH, GRUR 2001, 1181, 1183 - Telefonwerbung für Blindenwaren; BGH, GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Auf dieser Grundlage entsprach der jeweilige Telefonanruf den Interessen der Kanzlei so, dass auch die geringe Störung der betrieblichen Sphäre nach Art und Anzahl der Anrufe im Herbst 2011 hinnehmbar erschien (vgl. BGH, GRUR 2004, 520 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Die unmittelbare Bezugnahme auf die konkreten Verletzungshandlungen mit dem Vergleichspartikel "wie geschehen" verdeutlicht, dass Gegenstand des Antrages die konkreten Verletzungshandlungen sind (vgl. BGH, GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Für das Vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung ist maßgeblich, ob im Einzelfall der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 21 - Telefonwerbung für Individualverträge; BGH, GRUR 2010, 939 Rn. 21 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; Köhler/Bornkamm/Köhler, § 7 Rn. 163).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Wettbewerbsverstöße, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger übergegangenen Gesellschaft begangen haben, begründen keine Wiederholungsgefahr für den Rechtsnachfolger (BGHZ 172, 165 Rn. 11 - Schuldnachfolge).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages ist in der Regel unproblematisch, wenn die Klägerseite lediglich das Verbot der Handlung begehrt, so wie sie begangen worden ist (BGH, GRUR 2001, 453 - TCM-Zentrum; BGH, GRUR 2009, 1075 Rn. 10 - Betriebsbeobachtung).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages ist in der Regel unproblematisch, wenn die Klägerseite lediglich das Verbot der Handlung begehrt, so wie sie begangen worden ist (BGH, GRUR 2001, 453 - TCM-Zentrum; BGH, GRUR 2009, 1075 Rn. 10 - Betriebsbeobachtung).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
    Auch ansonsten sind keine Umstände erkennbar, die eine unangemessene Einwirkung auf die Kunden dadurch begründen könnten, dass sich die Beklagte zu 1) gewissermaßen zwischen die Klägerin und deren Kunden gestellt hätte, um diesen eine Änderung ihres Entschlusses, das Angebot der Klägerin für weitere Farbkartuschen in Anspruch zu nehmen, aufzudrängen (vgl. BGH WRP 2014, 424 - wetteronline.de; Köhler/Bornkamm/Köhler, § 4 Rn. 4.25 je m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

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